#Entlastung

Auszeit für die Pflegenden

Wir springen ein, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.

Die Entlastung der pflegenden Angehörigen und Bezugspersonen ist eine wichtige Säule in der Pflege. Nur wenn die Angehörigen und anderen Bezugspersonen Zeit für sich und ihre Bedürfnisse haben, können sie selbst einmal Kraft tanken und sich wieder ganz ihrer Aufgabe widmen.

Das bieten wir

Entlastung der pflegenden Angehörigen

Wir bieten den pflegenden Angehörigen eine umfangreiche Entlastung für die Stunden an, die sie für sich selbst benötigen. Die Pflegekasse zahlt diese Kosten je nach Pflegegrad - sprechen Sie uns hier gerne an! Auch beim geringsten Pflegegrad 1 können Sie über die Entlastungsleistung unsere Dienstleistungen abrechnen. Ab Pflegegrad 2 kommt die sogenannte Verhinderungspflege zum Tragen. Dabei ist es  generell egal, ob Sie unsere Hilfe im Haushalt oder die Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich für die Dienstleistung, die Sie gerade dringend benötigen.

Vertretung im Urlaub

Wenn Sie jemanden pflegen und selbst einmal für einen Kurzurlaub oder für einen längeren Urlaub wegfahren möchten, können Sie über die Pflegekasse eine Vertretung beauftragen – uns zum Beispiel. Als zertifiziertes Unternehmen können unsere Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Bei den Leistungen, die die Pflegekassen übernehmen, ist explizit auch die Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige genannt – nur so können Sie selbst wieder Kraft tanken. Wir stehen Ihnen für die Entlastungsleistung (Pflegegrad 1) bzw. Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2) gerne zur Seite.

Auf einen Blick:

Bildnachweise: Bülent Yasar