Haushaltshilfe

Mit uns läuft Ihr Alltag rund

Das sagen unsere Kunden und Kundinnen

Sabine Böhm
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Bin mit meiner Putzfee Nuray super zufrieden. Sie ist sehr sauber, professionel, gründlich, unglaublich freundlich um sympathisch. Freue mich immer sie zu mir kommt. S. Böhm
Axel Klibingat
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Sehr nett und hilfsbereit, kann ich nicht anders sagen
M Ja
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Bisher war ich sehr zufrieden
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Wir unterstützen Sie gerne

Das machen wir für Sie

Spülen

Spülen

Fenster putzen

Glasreinigung

Staub saugen und Putzen

Saugen und Putzen

Blumen gießen

Blumen gießen

Staub wischen

Staub wischen

einkaufen

Einkaufen

Nahrungszubereitung

Kochen

Wäsche bügeln

Bügeln

Haustierpflege

Haustierpflege

Haushaltshilfe für Senioren

Haushaltshilfe Pflegekasse

Die Haushaltshilfe gehört zu den Pflegesachleistungen. Wenn Sie pflegebedürftig sind und den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben, wird diese Dienstleistung von der Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 1 können Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag, der allen Pflegegraden zusteht und derzeit bei 125 Euro im Monat liegt, beantragen.

Info: Seit 2017 wurden die Pflegestufen, wie zum Beispiel Pflegestufe 2 oder 3, durch die Pflegegrade ersetzt. Da wir auch heute noch auf eine Haushälterin, Hauswirtschafterin, Putzhilfe oder Haushaltshilfe bei Pflegestufe 2, 3, 4 und 5 angesprochen werden, möchten wir kurz darauf hinweisen. Die Pflegegrade haben die Pflegestufen im Januar 2017 ersetzt.

 

Haushaltshilfe Krankenkasse

Die Krankenkassen übernehmen die Hilfe im Haushalt, wenn eine vorübergehende Erkrankung vorliegt, Sie Ihren Haushalt nicht führen können und wenn ein Kind bei Ihnen lebt, das unter 12 Jahre ist.

 

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Es gibt aber auch viele Krankenkassen, die die Kostenübernahme als rein freiwillige Leistung nach einer ambulanten Operation / Krankenhausbehandlung oder einem Krankenhausaufenthalt übernehmen.

Dabei können bei allen gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen beantragt werden. Ebenso übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten nach Beantragung, Prüfung und Bewilligung – hier kommt es auf den Tarif an, den Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Da die Leistungen von den Kassen individuell angeboten werden, sollte sich auf jeden Fall vorher erkundigt werden, wer wie lange die Kosten übernimmt.

Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Seite und helfen Ihnen beim gesamten Ablauf: von der Beantragung der Hilfe auf Verordnung bis hin zur aktiven Unterstützung durch die Hauswirtschafterin bei Ihnen zu Hause.

Haushaltshilfe für Berufstätige

Sie haben sich eine Pause verdient

Viele unserer Kund*innen beauftragen uns ganz privat, da sie oftmals aufgrund ihrer Berufstätigkeit wenig Zeit haben, um sich um ihren Haushalt und ihre Einkäufe zu kümmern.

Haushaltshilfe am Niederrhein

Unsere zuverlässigen, pünktlichen und vertrauensvollen Mitarbeiter*innen sind für Sie als Haushaltshilfe in Kamp-Lintfort und Umgebung unterwegs. Dabei ist es unerheblich, ob Sie aufgrund eines Pflegegrades die Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen oder uns „einfach so“ ganz privat beauftragen. Eine private Beauftragung erfolgt zum Beispiel oft bei Berufstätigen, die eine Entlastung im Haushalt suchen. Beide Wege sind möglich. Dabei bieten wir sowohl eine langfristige Unterstützung für Senioren mit und ohne Pflegegrad als auch eine kurzfristige vorübergehende Hilfe im Haushalt zum Beispiel für Schwangere oder nach einer Geburt an.

Diese Orte fahren wir an

Wenn Sie aus Kamp-Lintfort, Duisburg, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Moers, Repelen, Rheurdt, Issum, Rayen, Alpen, Kerken, Sonsbeck und Duisburg (Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Dellviertel) kommen und eine Haushaltshilfe suchen, sind Sie hier genau richtig.

Abrechnung

Das überlassene Geld für die Einkäufe und Besorgungen werden sicher verwahrt und direkt nach Erbringung der Leistung durch Quittungen, Belege etc. mit Ihnen oder Ihren Angehörigen abgerechnet. Ab Pflegegrad 1 erfolgt die Abrechnung über den Entlastungsbetrag. Unser Stundensatz beträgt 35,71 Euro. 

Kamp-Lintfort und Umgebung

Wir sind für Sie da

Unser Team ist gerne für Sie da!

Rufen Sie uns Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Zusammenarbeit Haushaltshilfe, Betreuungsdienst und Pflegedienst

Neben der Haushaltshilfe bietet Clean & Care auch eine Alltagsbegleitung und eine Entlastung für pflegende Angehörige an, wenn diese in den Urlaub fahren. Darüber hinaus bietet unser Schwesterunternehmen, das Lintforter Pflegeteam, ein umfassendes ganzheitliches Pflegekonzept an. 

Ihr Alltag wird mit den Leistungen von Clean & Care umfassend erleichtert: Neben der Haushaltshilfe finden Sie bei uns auch ein umfassendes Angebot für die Alltagsbegleitung sowie Seniorenbetreuung. Die Entlastung der pflegenden Angehörigen rundet unser Dienstleistungsangebot ab.

Clean & Care ist Ansprechpartner für junge Familien und Senioren, wir unterstützen Erwachsene, Kinder und Jugendliche – wir sind für alle Menschen da, die ihren Alltag aufgrund von kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr allein oder nur noch teilweise selbstständig gestalten können. Und wir sind für Berufstätige da, die keine Zeit haben, um sich um die Haushaltsreinigung zu kümmern. 

Die Erfahrungen unseres Schwesterunternehmens, des Pflegedienstes Lintforter Pflegeteams, haben gezeigt, dass es einen hohen Bedarf im Bereich des Haushaltsservices und der Betreuung gibt. „Wir sind so oft von Angehörigen und Pflegebedürftigen angesprochen worden, dass wir Clean & Care als Erweiterung zu unserem Pflegedienst mit einem abgerundeten Serviceangebot gegründet haben“, erklärt unsere Geschäftsführerin Pinar Sevinc. „Wir freuen uns sehr, dass wir jetzt eine Betreuung im ganzheitlichen Sinne anbieten können. Dabei gehen wir auf individuelle Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen ein und achten auch gezielt auf kulturelle Unterschiede. Gerade der kulturelle Aspekt ist ein Schwerpunkt unseres multikulturellen Unternehmens – kennen wir doch die unterschiedlichen Anforderungen genau“, betont Pinar Sevinc.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Wir werden oft gefragt, welche Voraussetzungen es gibt, um eine Beantragung durchführen zu können. Einige der Fragen, die uns gestellt wurden, stellen wir hier gerne vor und beantworten sie:

Ja, selbstverständlich. Das machen wir sehr gerne! Sobald Sie Pflegegrad 1 haben (früher Pflegestufe 1), kann die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro pro Monat abgerechnet werden. 

Nach der ersten Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder persönlich bei uns in unserer Geschäftsstelle auf der Moerser Str. 399 in Kamp-Lintfort vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Im Erstgespräch führen wir eine Anamnese (IST-Situation) durch. Im Laufe des Gesprächs können unsere Projektleiterinnen aufgrund ihrer Erfahrung den Bedarf erkennen und beginnen mit einer ersten Beratung: Wie wir unterstützen können und ob und was beantragt werden sollte. Wenn der Kunde / die Kundin mit unseren Vorschlägen einverstanden ist, wird ein Vertrag aufgesetzt, der von beiden Seiten unterschrieben und kopiert wird. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass wir aufgrund unserer Erfahrung alle Anträge selbst bei den Kassen einreichen, sofern es sich um eine Kassenleistung handelt. Im Anschluss fangen die Planung und Durchführung bei Ihnen zu Hause an.

Selbstverständlich, wir richten uns ganz nach Ihrem Bedarf. Wenn Sie derzeit nur eine Reinigungskraft benötigen, ist das problemlos möglich.

Ja, die Kombination ist je nach Pflegegrad problemlos möglich. Dafür muss jedoch unser Schwesterunternehmen, der Pflegedienst, beauftragt werden. Wenden Sie sich bitte direkt an das Lintforter Pflegeteam.

Ja, das können wir. Eine hauswirtschaftliche Betreuungskraft kann sowohl die Hauswirtschaft als auch die Betreuung durchführen. Wir bieten hier neben einer Alltagsbegleitung außerhalb Ihrer eigenen vier Wände auch eine Seniorenbetreuung innerhalb der eigenen vier Wände an.

Wir können Ihnen immer Ersatz schicken, wenn Sie dies wünschen, da wir personell gut aufgestellt sind.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen können:

1. Sie haben keinen Pflegegrad, dann können Sie uns ganz privat beautragen.

2. Sie haben mindestens Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 oder noch höher, dann können Sie über den Entlastungsbetrag, der derzeit bei 125,- Euro pro Monat liegt, unsere Dienstleistung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse abrechnen. Wir übernehmen gerne die Formalitäten für Sie. Die Haushaltshilfe wird dann direkt über die Krankenkasse bzw. Pflegekasse abgerechnet.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an, dann prüfen wir, ob eine Umwidmung bzw. die Verhinderungspflege für Sie in Frage kommen. 

Im Krankheitsfallen schicken wir Ihnen gerne Ersatz, wenn Sie das wünschen. 

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Bildnachweis: Bülent Yasar